Geschichte des Vehnemoores
Entwicklung im Vehnemoor:
Die Reste des Vehnemoors erstrecken sich nordwestlich der Gemeinden Bösel und Friesoythe bis zu Küstenkanal und südlich der Gemeinde Edewecht. Im Moorschutzprogramm des Landes wird der Bereich unter der Nr.334 C – Westliches Vehnemoor – geführt.
Vor 1972 wurde im Vehnemoor nach dem Oldenburger „Moorschutzrecht“ abgetorft, das den Torfabbau und die Moorkultivierung privilegierte.
1972 trat das Nieders. Bodenabbaugesetz in Kraft. Zum Schutz der Landschaft wird beim Torfabbau eine amtliche Genehmigung mit anschließender Renaturierung vorgeschrieben.
1980 wurden im Bereich Overlahe 120 ha ungenehmigt abgetorfte Fläche tiefgepflügt und in den Folgejahren über die Nieders. Landgesellschaft NLG an die Hülsberger Landwirte zu sehr günstigen Konditionen vergeben.
1981 wurde das Vehnemoor in das Moorschutzprogramm des Landes Niedersachen mit der Maßgabe aufgenommen, 3.310 ha seinerzeit in industrieller Abtorfung befindliche Flächen nach Abtorfung zu regenerieren. In den nachfolgenden Jahren wurde klar, dass die Landesregierung das Moorschutzprogramm als eher unverbindliche Richtlinie behandelte und nicht konsequent durchsetzen wollte.
Im Vehnemoor legte die Vehnemoor AG 1986 einen genehmigungsfähigen Antrag auf Torfabbau vor, d.h. 14 Jahre lang wurde mehr oder weniger illegal abgetorft.
Da 1986 die Frage eines eventuellen Schadensausgleichs nach Ablösung der alten Rechte nicht geklärt war, wurden seitdem jährlich neue befristete Genehmigungen erteilt. Für die im Besitz der Torfabbaufirmen befindlichen Flächen wurde der anhängige Rechtsstreit durch ein Urteil des OVG Lüneburg 1997 beendet und die Nachfolgenutzung Renaturierung im nachfolgenden Abbauantrag von den Firmen akzeptiert.
Über den Torfabbau auf den Flächen im Besitz von Herrn Dr. Springorum im nordöstlichen Teil wurde bis 2007 gerichtlich gestritten, d.h. die Abtorfung erfolgte vollständig im Rahmen „vorläufiger“ Genehmigungen. Der Eigentümer möchte die Flächen auch nach Abtorfung ohne Auflagen landwirtschaftlich nutzen und dauerhaft eine größere Zahl von „Großherbivoren“ halten. Zeitweise wurden auf Teilflächen Limousinrinder gehalten. Die aktuelle Einigung sieht die Ausweisung als wiedervernässtes Naturschutzgebiet nach Beendigung der Abtorfung und den Einatz von Elchen zur Freihaltung der höher gelegenen Restflächen vor.
1989: Bei der öffentlichen Diskussion über die vorläufige Sicherstellung von drei kleineren Teilflächen des Vehmemoors als Naturschutzflächen (Vehnemoor-West, Jordanshof und Dustmeer) wurde klar, dass auch im Vehnemoor die Renaturierung nach Abtorfung in weiten Teilen ungeklärt war. Es kam zur Gründung der Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores mit dem Ziel, die verbliebenen Restflächen aus industrieller Abtorfung abschließend für die Regenerierung zu sichern.
1994 wurde auf Drängen vieler Moorschutzinitiativen ein Moorschutzgebietssystem zwischen Oldenburg und Papenburg als Vorrangsystem für Natur und Landschaft in das Landes Raumordnungsprogramm aufgenommen, um die verbliebenen Reste abgetorfter Flächen im Sinne des Moorschutzprogramms für die Regenerierung zu sichern. Weite Teile waren allerdings seit 1981 unwiederbringlich umgewandelt und noch 1995 wurden ca. 1000 ha für die Mercedesteststrecke geopfert.
2001: Im Dezember legte die Bezirksregierung den Verordnungsentwurf für das geplante Naturschutzgebiet Vehnemoor vor. Die Presse meldete: „Das Vehnemoor steht bald unter Naturschutz!“
2002: Landwirte aus Hülsberg forderten, einen breiten Randstreifen im Süden des geplanten Naturschutzgebietes von der Renaturierung auszunehmen und die Gemeinde Bösel fordert, das Gebiet südlich des Fladderdamms von der Renaturierung auszunehmen.
2006: Die Bezirksregierung wurde aufgelöst. Die für den Naturschutz im Moor zuständige Abteilung soll die laufenden Verfahren zur Unterschutzstellung bis Ende 2007 abschließen.
2007: Der Entwurf zur Ausweisung des Vehnemoors als wiedervernässtes Naturschutzgebiet wurde im Herbst 2007 fertiggestellt und liegt dem zuständigen Minister zur Unterschrift vor. Sachliche Gründe für die Verzögerung sind nicht bekannt. Die IVM wendet sich in einem Schreiben an den Minister, um nachdrücklich die Unterschutzstellung einzufordern.
2008: Die IVM führt im Vehnemoor eine umfangreiche ornithologische Erfassung durch. Die Ergebnisse werden dem Umweltmister und Naturschutzbehörden unterbreitet.
Im November 2008 wird das Vehnemoor Naturschutzgebiet, NSG WE 270.